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VwGH: Keine Versicherungssteuer für Produkte ohne versicherungstypisches Risiko

Steuerrecht aktuellDr. Franz Althuber, LL.M.ÖStZ 2017/838ÖStZ 2017, 609 Heft 22 v. 30.11.2017

Der VwGH hat kürzlich entschieden, dass der Versicherungsbegriff des VersStG die Übernahme eines versicherungsspezifischen Wagnisses durch das Versicherungsunternehmen zur Voraussetzung hat. Bloße Spar- oder Kapitalansammlungsprodukte, bei denen der Kunde das ausschließliche Veranlagungsrisiko trägt, unterliegen daher keiner Versicherungssteuerpflicht.

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