Nach wiederholten Verlängerungen der "ÖBGL 2009-Übergangsregelung" (siehe zuletzt ÖStZ 2017/135) ist ab 2018 nun die neue Österreichische Baugeräteliste 2015 als Grundlage für die Festsetzung der AfA heranzuziehen:
Nach wiederholten Verlängerungen der "ÖBGL 2009-Übergangsregelung" (siehe zuletzt ÖStZ 2017/135) ist ab 2018 nun die neue Österreichische Baugeräteliste 2015 als Grundlage für die Festsetzung der AfA heranzuziehen: