Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des zivilrechtlichen oder auch wirtschaftlichen Eigentums des (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils. Bei Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft besteht das Entgelt in der Gewährung von Gesellschaftsrechten. Dies sei als "Veräußerung" zu beurteilen, daher komme die speziellere Regelung betreffend die Behandlung von Übergangsgewinnen im Veräußerungsfall zur Anwendung.