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Geldbezug oder Sachbezug (Sach-/Nutzungsüberlassung)? (Hayden/Varro, taxlex 2016/11, S. 358)

Artikelrundschau November 2016Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/59ÖStZ 2017, 43 Heft 1 und 2 v. 31.1.2017

Ob der Steuerpflichtige einen Geldbezug oder eine Sach- oder Nutzungsüberlassung (Sachbezug) erhalte, sollte bei fremdüblicher Bewertung iSd Leistungsfähigkeitsprinzips unerheblich sein. Durch die (teilweise) zu niedrige Bewertung von Sachbezügen nach der Sachbezugsverordnung gewinne jedoch die Unterscheidung zwischen Geldbezug, Sach- und Nutzungsüberlassung an Bedeutung: Ein Arbeitnehmer bräuchte etwa 3.000 €/Monat als Geldbezug, um ein Tesla-Elektrofahrzeug zu mieten. Werde dasselbe Fahrzeug vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassen, dann beträgt der monatliche Sachbezug null. Übertrage der Arbeitgeber das gesamte Fahrzeug, so sei wiederum ein Preis von mind 70.000 € (Endpreis am Abgabeort) anzusetzen. Da die Trennlinie zwischen Geldbezug, Sach- und Nutzungsüberlassung in der Literatur nicht untersucht worden sei, wollen die Autoren grundsätzliche Überlegungen zu dieser Thematik aufzuzeigen.

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