Eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung setze voraus, dass einer Gesellschaft inländische Grundstücke "gehören". Für Unsicherheiten sorge die Ansicht, nach der einer Gesellschaft Grundstücke iSd GrEStG auch dann gehören, wenn die Gesellschaft selbst eine steuerpflichtige Anteilsvereinigung verwirklicht habe. Die Autoren zeigen anhand von Beispielen die Zweifelsfragen der Vermögenszugehörigkeit des Grundstücks und damit verbunden die mögliche Reichweite und Grenzen der (mittelbaren) Anteilsvereinigung auf.