Im Zuge des AbgÄG 2016 (BGBl I 2016/117; in Kraft seit 1. 1. 2017) seien auch wesentliche und für die Praxis bedeutende Änderungen in der BAO vorgenommen worden. Neben der Wiedereinführung der Vorlageerinnerung (§ 264 Abs 6 BAO) und der zeitlichen Verschiebung der Änderungssperre des § 300 BAO samt dadurch ermöglichter Aufhebung der alten und Erlassung einer neuen Beschwerdevorentscheidung stellte die erstmalige Einführung des Rechtsinstituts einer Verfahrenshilfe in Abgabenverfahren sicherlich die hervorstechendste gesetzliche Neuerung dieser seit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform größten BAO-Novelle dar. Der erste Beitrag der zweiteiligen Serie arbeitet die Thematik der Verfahrenshilfe anhand der in den letzten Monaten aufgeworfenen FAQs für die praktische Rechtsanwendung auf.