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Zusammenschlussbefreiung: Generalanwälte des EuGH widersprechen sich! (Schefzig/Wiesinger, ÖStZ 2017/325, S. 221)

Artikelrundschau Mai 2017 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/527ÖStZ 2017, 349 Heft 13 v. 10.7.2017

GA Kokott vertritt in ihren Schlussanträgen zu den Rs C-605/15 , Aviva, und C-326/15 , DNB Banka, die Auffassung, die Umsatzsteuerbefreiung des Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL sei auf Banken und Versicherungen nicht anwendbar. GA Wathelet hingegen vertritt in der Rs C-616/15 , Kommission/Deutschland, die Auffassung, dass die Steuerbefreiung sehr wohl auch auf Finanzdienstleistungen anwendbar sei. Die Autoren stellen die Fälle sowie die diametralen Ausführungen der Generalanwälte dar und gehen auf mögliche Konsequenzen für Ö ein.

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