Die strittige Drittelbegünstigung für Pensionskassenauszahlungen von Grenzgängern werde nun endlich den VwGH beschäftigen. Eine Klärung des Rechtsstreits sei damit in Sicht. In drei ähnlichen Entscheidungen habe das BFG die auf VwGH-Judikatur basierende Rechtsansicht der Finanzverwaltung bestätigt und erkannt, dass keine steuerbegünstigten Pensionsabfindungen vorliegen, wenn die Anspruchsberechtigten ein Wahlrecht haben und zwischen der lebenslangen Rente und dem Rentenbarwert als Kapitalanspruch frei wählen können.