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Kosten für Heiler sind keine außergewöhnlichen Belastungen (Schantl, BFGjournal 3/2017, S. 96)

Artikelrundschau März 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/383ÖStZ 2017, 261 Heft 10 v. 1.6.2017

Werde weder die im Rahmen einer Reise zu einem Heiler durchgeführte therapeutische Maßnahme offengelegt noch deren medizinische Notwendigkeit von einem Arzt bestätigt, seien sämtliche damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen nicht als Krankheitskosten zu berücksichtigen. Allgemein gehaltene Ausführungen bzw Zeitungsartikel zur Wirkungsweise des Heilers seien alleine nicht geeignet, eine Zwangsläufigkeit der Aufwendungen darzulegen.

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