Das EU-AbgÄG 2016 habe insb Änderungen im persönlichen Anwendungsbereich der beschränkten Steuerpflicht für inländische Zinsen mit sich gebracht. Die Autoren diskutieren die unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, die einem beschränkt Steuerpflichtigen mit KESt-belasteten Zinseinkünften zur Verfügung stehen.