Geraten Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten und können deshalb Arbeitslöhne nicht oder nur zum Teil auszahlen, stelle sich die Frage, ob eine so verursachte Unterentlohnung iSd § 29 LSD-BG (bis zum 31. 12. 2016 iSd § 7i AVRAG) eine Strafbarkeit begründet. Beiser sucht eine systematisch konsistente Lösung im Licht des Strafrechts und der Grundrechte.