Mit der Normierung der Kleinstgesellschaft in § 221 Abs 1a UGB ergeben sich prima facie Zuständigkeitsprobleme zwischen Finanzämtern mit allgemeinem Aufgabenkreis und Finanzämtern mit besonderem Aufgabenkreis, da § 15 Abs 1 Z 1 AVOG die Kleinstgesellschaften nach dem UGB nicht ausdrücklich von der Zuständigkeit der Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis ausnimmt. Der Beitrag untersucht die durch die Einführung des § 221 Abs 1a UGB entstandenen Unklarheiten. Es wird die Entstehungsgeschichte der zu untersuchenden Normen dargestellt und anschließend die derzeitige rechtliche Situation beleuchtet. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst dargestellt.