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Der Befreiungstatbestand gemäß § 198 Abs 10 Z 2b, eine Fehlleistung des österreichischen Gesetzgebers (Egger, RWZ 2016/73, S. 314)

Artikelrundschau Oktober 2016 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/940ÖStZ 2016, 705 Heft 24 v. 29.12.2016

Der Autor beschäftigt sich mit der Befreiungsbestimmung des § 198 Abs 10 Z 2b UGB, wonach latente Steuern nicht zu berücksichtigen sind, soweit sie aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst.

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