Mit dem StRefG 2015/2016 wurde die Abschreibungsdauer von Instandsetzungsaufwendungen von 10 auf 15 Jahre verlängert. Damit seien sowohl bei Vermietungen von Betriebsgebäuden für Wohnzwecke (mit Ausnahme der Überlassung an betriebszugehörige Arbeitnehmer) als auch bei Vermietungen im privaten Bereich Instandsetzungsaufwendungen nur mehr auf 15 Jahre verteilt absetzbar. Herstellungsaufwand sei dagegen zu aktivieren und auf die Restnutzungsdauer verteilt abzuschreiben.