Wenn es um die Zurechnung von Einkünften geht, stünden meist nur die Einkünfte als Nettogröße nach Abzug von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten im Fokus. Der Autor geht der Frage der persönlichen Zurechnung von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten nach. Der VwGH habe jüngst Anhaltspunkte zum Veranlassungsprinzip und zur Erfassung von Nutzungseinlagen geliefert. Eine eindeutige Regelung durch den Gesetzgeber sei wünschenswert.