Durch das nunmehr vorliegende Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG, Inkrafttreten ab 1. 1. 2017) hat der Gesetzgeber weite Teile der bisher im AVRAG enthaltenen Bestimmungen zur Unterentlohnung in ein eigenes Gesetz ausgelagert. Auch wurde im Zuge dieser Neugliederung eine Vielzahl von Bestimmungen zur Entsendung neu definiert bzw sind ergänzende Haftungstatbestände geschaffen worden.