Die Änderungen des UGB im Rahmen des RÄG 2014 sind - ausweislich der Materialien - überwiegend auf die Bilanz-Richtlinie zurückzuführen. Gleichzeitig wurden jedoch auch unternehmensrechtliche Normen vor dem Hintergrund des Generalziels der Forcierung einer Einheitsbilanz geändert. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob sich das UGB innerhalb der vorgegebenen Grenzen der Bilanz-Richtlinie schrittweise an das EStG angenähert hat, um das Ziel des Gesetzgebers einer "Angleichung" und eines "Gleichklangs" zwischen den beiden Rechtsgebieten zu erreichen. Diese Frage wird anhand von Beispielen des RÄG 2014 analysiert.