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Waisenrente, "Pflegekosten", außergewöhnliche Belastung

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2016/911ÖStZ 2016, 680 Heft 23 v. 12.12.2016

EStG: § 34 Abs 1

VwGH 29. 6. 2016, Ro 2014/15/0013

Zu Unterbringungskosten im Rahmen eines Pflegschaftsverhältnisses ist davon auszugehen, dass einem Minderjährigen insoweit eine Belastung erwachsen kann, die andere minderjährige Personen in seinem Alter bei gleichen Einkommen- und Vermögensverhältnissen nicht hätten, und die somit außergewöhnlich ist, als für eine (elterliche) Obsorgeleistung bezahlt werden muss (vgl sinngemäß zu den Kosten der Unterbringung in einem Pensionistenheim VwGH 27. 5. 2003, 97/14/0102, und VwGH 26. 5. 2010, 2007/13/0051). Hinsichtlich des in Höhe von 80 % einer Waisenrente als "Pflegekosten" einbehaltenen Betrags (der nach § 324 Abs 3 ASVG mit der Höhe der "Verpflegungskosten" beschränkt ist), ist allerdings nach der zugrunde liegenden Abrechnung zu prüfen, wie im konkreten Fall der einbehaltene Betrag berechnet worden ist, wie sich dieser zusammensetzt und insb inwieweit er Komponenten enthält, die als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen.

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