UStG 1994: § 1 Abs 1, § 4 Abs 1 und 2
VwGH 1. 6. 2016, 2013/13/0053
Haben Subventionen (von Subventionsgebern wie zB den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus) für Bücherprojekte keinen Einfluss auf den Verkaufspreis der Bücher, sind diese nicht in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Mit diesen aus allgemeinpolitischen Gründen zur Förderung der Aktivitäten des Verlegers - jeweils mit Blickrichtung auf ein bestimmtes Buchprojekt - gewährten Subventionen wurde nicht ein Teil des erzielbaren Marktpreises vom Subventionsgeber übernommen und damit der Leistungsempfänger gefördert. Vielmehr wurde der Unternehmer dazu in die Lage versetzt, seine Produkte zum Marktpreis anzubieten, was eine (nicht umsatzsteuerbare) Subvention der Produktion und nicht des Preises bedeutet.