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Key Performance Indicators (KPI) (Baumüller, SWK 25/2016, S. 1111)

Artikelrundschau September - Teil 2Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/866ÖStZ 2016, 647 Heft 22 v. 22.11.2016

"Key Performance Indicators" (KPI) sei ein Begriff aus dem angelsächsischen Sprachraum, der Einzug in das Controlling und die Rechnungslegung gefunden habe. Regelmäßig werde er schlicht mit "Kennzahlen" übersetzt, obwohl eigentlich "Schlüsselkennzahlen" treffender sei.

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