Harrer/Pira, Die (nicht)unternehmerisch tätige Bau-ARGE, RdW 2016/346, 451 ff, würden unternehmerisch tätige GesbRs als Unternehmer iSd UGB sehen und deren Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB bejahen, sofern sie nach Überschreiten der Umsatzschwelle nicht nach § 8 Abs 3 UGB in eine OG oder KG umgewandelt würden. Der Beitrag analysiert die Unterschiede zwischen Unternehmens- und Steuerbilanz. Systemkonsistente Lösungen werden in drei Beispielen praktisch erprobt. Eine Gewinnermittlung nach § 5 EStG ist bei GesbRs mangels Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB nicht zulässig.