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Einladungen zu Sport-Großereignissen: Repräsentation (Renner, RdW 2016/472, S. 635)

Artikelrundschau September - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/852ÖStZ 2016, 645 Heft 22 v. 22.11.2016

Ermöglichten bereits Einladungen zu mehrmals jährlich stattfindenden gesellschaftlichen Ereignissen, zu "repräsentieren", müsse dies umso mehr für außergewöhnliche Ereignisse wie zB eine Ski-WM gelten. Unmaßgeblich sei, ob dabei Repräsentation bezweckt werde bzw der Aufwand subjektiv nur im betrieblichen oder beruflichen Interesse getätigt worden sei, wenn er objektiv geeignet sei, das gesellschaftliche Ansehen eines StPfl zu fördern. Für solche Aufwendungen sehe § 20 Abs 1 Z 3 EStG ein Abzugsverbot vor.

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