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Rückgängigmachung zugeflossener Geschäftsführerbezüge nicht möglich (Renner, SWK 25/2016, S. 1085)

Artikelrundschau September - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/850ÖStZ 2016, 645 Heft 22 v. 22.11.2016

Rückwirkende Rechtsgeschäfte seien für den Bereich des Steuerrechts grundsätzlich nicht anzuerkennen. Somit könne auch eine Vereinbarung über eine Rückzahlung bis dahin laufend entstandener und zugeflossener Geschäftsführervergütungen, denen laufend erbrachte Dienstleistungen gegenüberstanden, für zurückliegende Zeiträume keine Wirkung entfalten und somit den Zufluss nicht wieder rückgängig machen.

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