Im ersten Teil dieser Beitragsreihe wurden bereits die Behandlung der Zuschreibungsrücklage im Zuge der Absetzung für Abnutzung und jene im Zusammenhang mit den Teilwertabschreibungs-Siebentel des § 12 Abs 3 Z 2 KStG erörtert. In diesem zweiten Teil werden jene Auswirkungen auf die Zuschreibungsrücklage betrachtet, die sich bei Überführung des Wirtschaftsguts in einen anderen (ausländischen) Betrieb desselben Steuerpflichtigen sowie bei Überführung des gesamten Betriebs ins Ausland ergeben.