Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen durch BGBl I 2016/45 war der "Handwerkerbonus" auch für die Jahre 2016 und 2017 wieder eingeführt worden. Die Fortführung im Jahr 2017 war dabei allerdings von der weiteren konjunkturpolitischen Notwendigkeit abhängig gemacht worden ("wenn die reale Veränderung der österreichischen Wirtschaftsleistung gemessen am Bruttoinlandsprodukt gemäß ESVG 2010 in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 gegenüber der Vorjahresperiode 1,5 von Hundert unterschritten hat"). Mit dem vorliegenden Erlass veröffentlicht der BMF nun die entsprechenden Berechnungen und stellt fest, dass auch für 2017 Förderungen gewährt werden können. Erlass des BMF 3. 11. 2016, BMF-142900/0010-III/1/2016.