Aufgrund bestehender europarechtlicher sowie anderer internationaler Verpflichtungen sind nunmehr Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide ("Rulings") und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung ("Advance Pricing Arrangements") automatisch bzw verpflichtend spontan auszutauschen. In diesem Erlass wird einerseits in Präzisierung der jüngsten gesetzlichen Änderungen mit dem EU-AbgÄG 2016 die Rechtsansicht des BMF zum automatischen Informationsaustausch nach dem EU-AHG dargelegt, andererseits erfolgt damit die verbindliche Umsetzung des spontanen Informationsaustauschs im Verhältnis zu Drittländern. Siehe zu beiden Anwendungsbereichen der Amtshilfe schon Jirousek/Kerschner in ÖStZ 2016/591.