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Zinsenersparnis 2017 aus Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2016/840ÖStZ 2016, 619 Heft 22 v. 22.11.2016

Der Prozentsatz, der gem § 5 Sachbezugswerteverordnung iVm § 3 Abs 1 Z 20 EStG als Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2017 unverändert 1 %. Erlass des BMF 2. 11. 2016, BMF-010222/0066-VI/7/2016.

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