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Die Innenfinanzierungs-Mehr/Weniger-Rechnung bei Umgründungen

Steuerrecht aktuellUniv.-Ass. Mag. Philipp Stanek, MBL/Univ.-Ass. Mag. Karl Stückler, BSc, LL.B.ÖStZ 2016/801ÖStZ 2016, 589 Heft 21 v. 11.11.2016

Die Bestimmung des § 4 Abs 12 EStG dient klarstellend der steuerneutralen Rückzahlung von Einlagen einer Körperschaft an den Gesellschafter. Diesem Zweck folgend nimmt § 4 Abs 12 EStG eine Unterscheidung zwischen Außenfinanzierung und Innenfinanzierung für steuerliche Zwecke vor. Zur Vermeidung einer systemwidrigen Doppelerfassung als Außen- und Innenfinanzierung ist die auf dem unternehmensrechtlichen Jahresüberschuss basierende steuerliche Innenfinanzierung um steuerliche Einlage- und Rückzahlungsvorgänge zu bereinigen. Dies hat im Zuge der erstmaligen und laufenden Ermittlung der Innenfinanzierung zu erfolgen.

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