Die Stabilitätsabgabe für Kreditinstitute soll mit dem ME 7. 11. 2016, 271/ME NR 25. GP, zur Änderung des StabAbgG gesenkt werden, um den zusätzlichen Belastungen der Banken im europäischen Kontext entgegenzuwirken. Gleichzeitig soll eine Sonderzahlung erhoben werden, die die Banken auf 4 Jahre (2017 bis 2020) verteilt entrichten können. Durch die Absenkung der der Berechnung zugrunde liegenden Bemessungsgrundlage werden zusätzlich ca 20 weitere Kreditinstitute in die Abgabe miteinbezogen.