Entstehen bei einer Importverschmelzung eines ausländischen Gruppenmitglieds auf den inländischen Gruppenträger bei diesem steuerneutrale internationale Schachtelbeteiligungen und werden die ausländischen Gesellschaften, an denen die internationalen Schachtelbeteiligungen entstanden sind, sodann liquidiert, stelle sich die Frage nach der Höhe der tatsächlichen und endgültigen Vermögensverluste nach § 10 Abs 3 KStG. Ausgehend von diesem Praxisfall beleuchte der Beitrag grundsätzliche Fragen des Zusammenspiels von § 3 UmgrStG mit den §§ 9 und 10 KStG.