Ausgehend von einer Empfehlung der Steuerreformkommission 2014 wurden mit dem StRefG 2015/2016 die Verlustverwertungsmöglichkeiten beschränkt haftender Mitunternehmer eingeschränkt. Die Wartetastenregelung basiere auf § 23a EStG 1972 und § 15a dEStG. Bereits in den Materialien sei versucht worden, die Regelung umfassend aufzuarbeiten. Die BMF-Info habe für eine möglichst praktikable Umsetzung zusätzliche Anregungen aus der Begutachtung aufgegriffen.