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BFG: Verluste aus Fremdwährungsdarlehen nur zur Hälfte abzugsfähig (Peyerl, RdW 2016/433, S. 570)

Artikelrundschau August 2016 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/780ÖStZ 2016, 582 Heft 20 v. 20.10.2016

Das BFG habe Verluste aus Fremdwährungsdarlehen als Kapitaleinkünfte unter § 27 Abs 3 EStG subsumiert und dadurch nur zur Hälfte zum Abzug zugelassen. Die Entscheidung bewirke eine generelle Steuerpflicht von Schuldnachlässen (zB im Rahmen von Privatkonkursen), die dem Telos der Regelung widerspreche.

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