In dieser Information wird aus Anlass der gesetzlichen Änderungen mit dem EU-AbgÄG 2016 die Rechtsansicht des BMF zu verschiedenen ertragsteuerlichen Aspekten der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts (gesellige Veranstaltungen) dargelegt. Die getroffenen Aussagen sollen bei der folgenden Wartung in die VereinsR 2001 eingearbeitet werden.