Für das BFG bestehen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots von Anschaffungsnebenkosten (hier: Wertpapiertransaktionskosten) für nicht in einem Betriebsvermögen gehaltene Wirtschaftsgüter und Derivate in Hinblick auf den Gleichheitssatz im Zusammenhang mit der Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips sowie der Ungleichbehandlung des außerbetrieblichen und des betrieblichen Bereichs. Daher wird an den VfGH der Antrag gestellt, er möge § 27a Abs 4 Z 2 EStG zur Gänze als verfassungswidrig aufheben: