UStG 1994: § 3 Abs 7 und 8, § 12 Abs 1
VwGH 29. 6. 2016, 2013/15/0114, 2013/15/0143
Die im Zuge eines innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts (über Mineralölprodukte) dem letzten Käufer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann von diesem nicht als Vorsteuer gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG abgezogen werden, wenn sich nach Maßgabe der Leistungsortregeln des § 3 Abs 8 iVm Abs 7 UStG ergibt, dass weder die Lieferung vom ersten Verkäufer (X 1) an den zweiten Verkäufer (X 2) noch die Lieferung von X 2 an den letzten Käufer (A GmbH) in Österreich ausgeführt und die in den (ursprünglichen) Rechnungen des X 2 an die A GmbH ausgewiesene Umsatzsteuer damit nicht aufgrund einer inländischen Lieferung geschuldet wurde.