UStG 1994: § 2 Abs 1 (§ 12 Abs 1)
VwGH 29. 6. 2016, 2013/15/0308
Gesellschafter einer Personalgesellschaft können aus Leistungen an die Gesellschaft Unternehmerstellung erlangen, wenn sie im Rahmen eines Leistungsaustausches Leistungen an die Gesellschaft gegen Entgelt erbringen (vgl zB VwGH 28. 11. 2002, 2000/13/0097). Wurde von einem Gesellschafter das von ihm angeschaffte (ausschließlich betrieblich genutzte) Hotelgebäude an eine Personengesellschaft zum Betrieb eines Gastgewerbe- und Beherbergungsbetriebs vermietet, kann die Unternehmereigenschaft des Gesellschafters (sowie das Recht auf Vorsteuerabzug) nicht deshalb versagt werden, weil die Angemessenheit des vereinbarten Mietentgelts nicht vorliege. Wurde eine Nutzung für private Wohnzwecke des Gesellschafters nicht festgestellt, ist die vom VwGH etwa zur Überlassung von Immobilien zu privaten Wohnzwecken an Stifter/Begünstigte entwickelte Judikatur (vgl zB VwGH 10. 2. 2016, 2013/15/0284) darauf nicht anwendbar.