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Unmittelbare Gemeinwohlförderung durch einen ausgegliederten Rechtsträger einer Gemeinde Besprechung des VwGH-Erkenntnisses vom 10. 3. 2016, 2013/15/0216 (Bartos/Renner, RFG 2016/25. S. 137)

Artikelrundschau August - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/757ÖStZ 2016, 547 Heft 19 v. 3.10.2016

Im Erk beschäftigte sich der VwGH mit der Frage, ob eine steuerlich begünstigte Zweckverfolgung eines ausgegliederten Rechtsträgers vorliege, wenn eine Gemeinde teils hoheitliche Aufgaben auf einen privaten, sich in ihrem Eigentum befindlichen Rechtsträger auslagert und diesen dazu einsetzt, Verstöße gegen Vorschriften (bspw Hundeverbot, Straßenmusik, Bettelei, Müllablagerung) der Gemeinde zur Kenntnis zu bringen.

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