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Verschiebung des Inkrafttretens der §§ 2 und 3 EnAbgVergG idF Budgetbegleitgesetz 2011 (Laudacher, SWK 23-24/2016, S. 996)

Artikelrundschau August - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/753ÖStZ 2016, 547 Heft 19 v. 3.10.2016

Nach Ansicht des EuGH stehe das Fehlen eines ausdrücklichen Verweises auf die AGVO in einer Beihilferegelung, die sich auf diese Verordnung bezieht, der Annahme entgegen, dass die Regelung die Voraussetzungen für eine Freistellung von der Anmeldepflicht nach Art 108 Abs 3 AEUV erfüllt. Unter Einbeziehung dieses Urteils habe das BFG im Erk vom 3. 8. 2016, RV/5100360/2013, festgestellt, dass die aus dem BBG 2011 resultierende Einschränkung für Dienstleistungsbetriebe noch nicht in Kraft getreten sei.

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