Für aus dem Ausland zuziehende hochqualifizierte Wissenschaftler/Forscher, Spitzensportler und bedeutsame Künstler regelt die Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erlangung der Zuzugsbegünstigungen (= Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen mittels eines pauschalen Steuersatzes und Zuzugsfreibetrag) sowie deren Umfang und Dauer. Sie ergeht aufgrund des durch das StRefG 2015/2016 neu gestalteten § 103 EStG und löst mit 21. 9. 2016 die alte Zuzugsbegünstigungsverordnung aus 2005 ab (siehe dazu schon Seydl in ÖStZ 2016/595).