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Grenzwert für Pensionsabfindungen - 2017 keine Anpassung

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2016/733ÖStZ 2016, 524 Heft 19 v. 3.10.2016

Der auch für die begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs 8 lit e EStG maßgebliche Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1 Abs 2a PKG beträgt ab 1. 1. 2017 unverändert 12.000 €. Veröffentlichung der Finanzmarktaufsichtsbehörde 22. 9. 2016.

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