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Keine Verpflegungsmehraufwendungen bei eintägigen Reisen (Renner, BFGjournal 7-8/2016, S. 275)

Artikelrundschau Juli 2017 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/728ÖStZ 2016, 520 Heft 18 v. 19.9.2016

Verpflegungsmehraufwendungen iZm beruflich veranlassten Reisen sind nur dann berücksichtigungsfähig, wenn tatsächlich Mehraufwendungen angefallen sind. Einem Steuerpflichtigen stehen keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält.

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