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Keine KESt-Befreiungserklärung für Zinserträge aus Forstbetrieb einer Körperschaft öffentlichen Rechts (Böck, BFGjournal 7-8/2016, S. 259)

Artikelrundschau Juli 2017 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/727ÖStZ 2016, 520 Heft 18 v. 19.9.2016

Die Abgabe einer KESt-Befreiungserklärung habe zur Voraussetzung, dass der Kapitalertrag im Rahmen eines inländischen oder ausländischen Betriebs steuerlich erfasst werde und die Einnahmen somit Betriebseinnahmen darstellten. Unterhalte eine KöR einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der keinen Betrieb gewerblicher Art begründe, seien daraus erzielte Einkünfte nicht steuerbar und daher nicht Gegenstand der Körperschaftsteuer.

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