Bei qualifizierten inländischen und EU-Muttergesellschaften sieht § 94 Z 2 EStG die Möglichkeit einer KESt-freien Dividendenausschüttung vor. Unter dem Titel der Missbrauchsbekämpfung hat das BMF die Inanspruchnahme der KESt-Befreiung jedoch an eine Reihe von Formalvorgaben geknüpft. Seit dem EStR-Wartungserlass 2015 (WE 2015) verlangt die Finanzverwaltung für jede Ausschüttung die rechtzeitige Übermittlung des ausgefüllten ZS-EUMT-Formulars als Ansässigkeitsbescheinigung und Substanzbestätigung der EU-Muttergesellschaft. Der folgende Beitrag soll die verschärfte Verwaltungspraxis - insb mit Blick auf deren gesetzliche Grundlagen - kritisch beleuchten.