Mit dem AbgÄG 2015 wurden neben der steuerlichen Behandlung der Überführung von Wirtschaftsgütern und Verlegung von (Teil-)Betrieben bzw Betriebsstätten, die in einem früheren Beitrag1 behandelt wurden, auch die korrespondierenden Regelungen im UmgrStG novelliert. Die Veränderungen und Auswirkungen werden anhand des Beispiels einer internationalen Einbringung dargestellt.