Aus der bis dato ergangenen UFS- und VwGH-Rsp gehe hervor, dass die Berechnung des Nichtfestsetzungsbetrags iSd § 23a KStG auf Basis des individuellen Einkommens beim einzelnen Gruppenmitglied zu erfolgen habe. Werden in einer Unternehmensgruppe über mehrere Gruppenkörperschaften Sanierungsverfahren eröffnet und unterschiedliche Sanierungsquoten vereinbart, stelle sich die Frage, in welcher Höhe die Nichtfestsetzungsbeträge von der Gruppenkörperschaftsteuer in Abzug gebracht werden könnten. Ausgehend von der aus Sicht des Autors abzulehnenden Ansicht, dass die Berechnung des Nichtfestsetzungsbetrags auf Ebene der einzelnen sanierten Körperschaft zu erfolgen habe, werden im Aufsatz damit verbundene Konsequenzen in diesen besonderen Fällen aufgezeigt und dabei auftretende Zweifelsfragen einer systematischen Lösung zugeführt.