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Unionsrechtswidrige Diskriminierungen nach Art III UmgrStG idF AbgÄG 2015 - Die Verdrängung einer gewinnrealisierenden Aufwertung auf Ebene der Einbringenden nach Unionsrecht (Beiser, RdW 2016/333, S. 433)

Artikelrundschau Juni 2016Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/636ÖStZ 2016, 451 Heft 15 und 16 v. 25.8.2016

Das AbgÄG 2015, BGBl I 2015/163, verankert das Arm’s-length-Prinzip im österr Ertragsteuerrecht (§ 6 Z 6 EStG; § 7 KStG) und regelt die Wegzugs- und Zuzugsbesteuerung in § 27 Abs 6 EStG neu. Diese neuen Regeln zielen auf eine systemkonsistente Einmalerfassung und eine unionsrechtskonforme Ertragsbesteuerung nach der Rsp des EuGH und sind insoweit ein Fortschritt. Die neuen Regeln in Art III UmgrStG erreichen dagegen das unionsrechtlich vorgegebene Ziel einer diskriminierungsfreien konsistenten Einmalerfassung nicht.

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