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Lohnbarzahlungen in der Bauwirtschaft (Engelmann, taxlex 6/2016, S. 192)

Artikelrundschau Juni 2016Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/634ÖStZ 2016, 451 Heft 15 und 16 v. 25.8.2016

Seit dem StRefG 2015/2016 dürfe der Arbeitslohn von Bauarbeitern weder in bar bezahlt noch angenommen werden. Das Verbot "an der Wurzel" bestehe nur dann, wenn der Arbeitnehmer ein Konto oder einen Anspruch auf ein solches hat. Wird dennoch bar bezahlt, so ist der Tatbestand einer Finanzordnungswidrigkeit erfüllt.

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