vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Deutsche Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (Setina, BFGjournal 6/2016, S. 217)

Artikelrundschau Juni 2016Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/629ÖStZ 2016, 450 Heft 15 und 16 v. 25.8.2016

Eine dt Steuerberatungsgesellschaft sei zur vorübergehenden und gelegentlichen Beratung und Hilfeleistung in Abgabensachen befugt, sodass diese als "berufsrechtlich befugte Person" anzusehen sei. Steuerberatungskosten könnten daher bei unbeschränkt Steuerpflichtigen auch dann als Sonderausgaben Berücksichtigung finden, wenn sie mit ausländischen Abgaben in Zusammenhang stehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!