Das AbgÄG 2015 habe im österr Steuerrecht ein neues Entstrickungsregime eingeführt. Zum einen habe das AbgÄG 2015 zu einem umfassenden Entstrickungs- und Verstrickungsregime geführt; zum anderen greife im Verhältnis zu EU- und EWR-Staaten nicht mehr ein Stundungssystem, sondern eine Ratenzahlungsoption. Die Autoren bringen einen Überblick über die Tatbestände, die im betrieblichen Bereich eine Ent- oder Verstrickung auslösen, sowie über die Rechtsfolgen.