Die GrundanteilV lasse abhängig vom Grundstückswert und der Einwohnerzahl der Gemeinde sowie der Bebauung, abweichend von der gesetzlichen Grundregel, auch Grundanteile von 20 % oder 30 % zu.
Die GrundanteilV lasse abhängig vom Grundstückswert und der Einwohnerzahl der Gemeinde sowie der Bebauung, abweichend von der gesetzlichen Grundregel, auch Grundanteile von 20 % oder 30 % zu.