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Grundanteilverordnung - pauschale Ermittlung des Grundanteils (Prodinger, SWK 16/2016, S. 737)

Artikelrundschau Juni 2016Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/625ÖStZ 2016, 450 Heft 15 und 16 v. 25.8.2016

Die GrundanteilV lasse abhängig vom Grundstückswert und der Einwohnerzahl der Gemeinde sowie der Bebauung, abweichend von der gesetzlichen Grundregel, auch Grundanteile von 20 % oder 30 % zu.

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